Wir erstellen für Sie sowohl Ihre private Einkommensteuererklärung mit allen notwendigen Anlagen als auch Ihre betrieblichen Steuererklärungen mit den entsprechenden Steuerberechnungen. Die Optimierung Ihrer Steuerbelastung unter Nutzung der möglichen Gestaltungen und eventueller Wahlrechte steht dabei klar im Vordergrund.
Die Jahressteuererklärung stellt für Sie keine Überraschung mehr da; durch unsere fortlaufende Beratung sind Sie lückenlos über Ihre steuerlichen Verpflichtungen informiert.
Ihre Steuerbescheide werden zeitnah nach Erhalt geprüft, um sicherzustellen, dass eventuell fehlerhafte Bescheide durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs korrigiert werden können. Nur durch eine sorgfältige und rechtzeitige Prüfung lassen sich die Nachteile fehlerhafter Bescheide für Sie vermeiden.
Vorsorglich legen wir für Sie Einspruch gegen Ihre Steuerbescheide ein, wenn zu erwarten ist, dass diese auf Grund positiver Entscheidungen in anhängigen Gerichtsverfahren (vor Finanzgerichten, dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof) zu Ihren Gunsten korrigiert werden können.
Auch im Finanzgerichtsverfahren wahren wir Ihre Interessen und setzen Ihre Rechte für Sie durch.
Unsere Leistungen für Sie:
Gebet dem Kaiser,
was des Kaisers ist...